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  # Krankenhauszukunftsgesetz – Förderung der Digitalisierung in deutschen Krankenhäusern

 

 

    Wussten Sie, dass die Förderung der Digitalisierung in deutschen Krankenhäusern im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes für den Erwerb medizinischer Ressourcen von EBSCO genutzt werden kann? Erfahren Sie mehr in unserem Blogartikel. 

 ![dynamed practicing clinicians  story image    ](/sites/default/files/acquiadam-assets/dynamed-practicing-clinicians-2-story-image-780.jpg) 

 

 29. April 2021 

 

 

Das Krankenhauszukunftsgesetz (kurz KHZG) des Bundes dient der Förderung einer hochwertigen und modernen Gesundheitsversorgung. Im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds (KZHF) stellt der Bund hierfür ein Fördervolumen von 3 Milliarden Euro zur Verfügung, um deutsche Krankenhäuser bei der Investierung in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und IT-Sicherheit zu unterstützen. Die Länder stellen zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

In insgesamt 11 Fördertatbeständen ist hierfür mittels „Muss“- und „Kann“-Kriterien festgehalten, welche Maßnahmen durch den Bund und durch das Land bzw. den Krankenhausträger finanziert werden können. Wussten Sie, dass von den insgesamt elf Fördertatbeständen auch einige medizinische Ressourcen von EBSCO die Bedingungen zur Förderfähigkeit für „Klinische Entscheidungsunterstützungssysteme“ erfüllen?

## Mit diesen förderfähigen Lösungen kann EBSCO Krankenhäuser unterstützen:

- DynaMed® - EBSCOs evidenzbasiertes Tool für die klinische Entscheidungsunterstützung, das aktuellste, genaueste und praxisorientierte Antworten auf klinische Fragen liefert
- *Isabel* - ein Tool zur Unterstützung der Diagnosefindung mit dem Ziel, differenzierte Diagnosen zu erstellen und Unsicherheiten zu reduzieren
- *Dynamic Health*™ - eine Ressource, die bewährte, evidenzbasierte Praktiken in der Pflege und verwandten Gesundheitsbereichen unterstützt, ebenso wie die Weiterentwicklung wichtiger Kompetenzen und die Richtlinien- und Verfahrensprozesse für höchste Qualität in der Entscheidungsunterstützung

Entscheidend bei der Antragstellung und Vergabe ist, dass passend zur Ausgangslage des Krankenhauses sinnvolle Maßnahmenbündel geschnürt werden. Diese können mehrere der Fördertatbestände umfassen, sollten aber jeweils alle sogenannten „MUSS“-Kriterien erfüllen. Innerhalb der Produktreihe von EBSCO ist dies beispielsweise bei DynaMed und *Isabel* für Fördertatbestand 4 (Klinische Entscheidungsunterstützungssysteme) der Fall.

## Integration der Lösungen von EBSCO in Ihr Klinikinformationssystem

Die Integration in Ihr Klinikinformationssystem ermöglicht den Zugriff auf wichtige Evidenzübersichten, gezielte Zusammenfassungen und präzise Empfehlungen am Behandlungsort und verkürzen die Antwortzeit durch schnell zugängliche und praxisorientierte Informationen.

Die Lösungen DynaMed und *Isabel* lassen sich auf verschiedene Wege in Ihr Klinikinformationssystem integrieren, z. B. über den HL7-Infobutton. Darüber hinaus bietet EBSCO auch weitere Integrationen, Linkout und spezifische Suchfelder an.

Sollten für Ihre Institution andere Möglichkeiten infrage kommen oder sollten Sie Fragen zur Integration von *Dynamic Health* haben, erläutern wir Ihnen diese gern in einem persönlichen Gespräch.

Bis zum 31. Dezember 2021 können Krankenhäuser Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen.



 



  Unser Team für medizinische Lösungen steht Ihnen hierbei gern beratend zur Seite. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

 [ Kontakt ](mailto:medizin@ebsco.com) 

 



 

 



 

 Kategorie : [Gesundheitswesen

 ](/de-de/blogs/ebscopost/category/gesundheitswesen) 

 Tags:  [Evidenzbasierte Medizin](/de-de/blogs/ebscopost/tag/evidenzbasierte-medizin) 

 

 

 

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